Dienstag, 1. September 2009

FAQ: Hochschulrektorenkonferenz


Was ist die HRK?


Die HRK ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 258 deutschen Universitäten und Hochschulen und beansprucht deren Vertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
96% aller Studierenden in Deutschland sind an Hochschulen/Universitäten, die Mitglied der HRK sind, immatrikuliert.
Die inhaltliche Arbeit der HRK umfasst nach eigenen Angaben folgende Schwerpunkte:
- Information der Mitgliedshochschulen,
- Formulierung und Vertretung gemeinsamer hochschulpolitischer Positionen der Mitgliedshochschulen,
- Information der Öffentlichkeit
- Unterstützung der Mitgliedshochschulen bei der Umsetzung von Reformen
- Beratung von Politik und Verwaltung in Bund und Ländern
- Sicherung der Qualität von Lehre und Studium sowie der Mobilität von Studierenden
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden
- internationale Hochschulzusammenarbeit
- Vertretung der deutschen Hochschulen im Rahmen der EU-Bildungs- und Wissenschaftspolitik,
- Sammlung und Dokumentation einschlägiger Literatur.


(Quelle: http://www.hrk.de/de/hrk_auf_einen_blick/hrk_auf_einen_blick.php)


Wie ist die HRK aufgebaut?


Die HRK besitzt eine Gremienstruktur, die wie folgt aufgebaut ist:
Alle Mitgliedsuniversitäten bilden die Mitgliederversammlung. Sie ist das höchste beschlussfassende Organ der HRK und entscheidet über Grundsatzfragen, die Ordnung und den Haushalt der HRK, und Wählt die Mitglieder des Präsidiums.

Der Senat der HRK besteht aus 36 Mitgliedern, die sich anteilig aus der Mitgliederversammlung rekrutieren. Im Aufgabenbereich des Senats liegen die Erörterung von mittel- und langfristigen Planungen und Strategien und er besitzt in dringlichen Fällen auch Entscheidungskompetenz. Im Besonderen sind dabei die Belange der Landesrektorenkonferenz zu berücksichtigen.

Das Präsidium leitet die HRK. Neben der/em Präsidentin/en gehören ihm fünf, auf Vorschlag der/es Präsidentin/en, von der Mitgliederversammlung gewählte VizepräsidentInnen, so wie von der Mitgliedergruppe der Universitäten und den Fachhochschulen gewählten SprecherInnen an.

Die/er PräsidentIn besitzt Richtlinenkompetenz und steht dem Präsidium vor. Zudem vertritt sie/er die HRK nach innen und außen und ist gleichzeitig GeschäftsführerIn. Außerdem beruft sie/er Sitzungen und Organe ein und leitet diese.

Die Mitgliedergruppen tauschen sich über Fragen bezüglich eines Hochschultyps aus. Universitäten und Fachhochschulen müssen sich als Mitgliedergruppen organisieren, während die übrigen Hochschulen dies fakultativ tun können. Mitgliedergruppen wählen jeweils eine/n SprecherIn und führen mindestens ein mal im Jahr eine Mitgliederversammlung durch. Dort gefasste Beschlüsse werden dann dem Präsidium bzw. dem Plenum zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

I Einmal im Jahr gibt es eine Jahresversammlung aller Mitglieder.


Geschichte (Auszug)


21.April 1949
die westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) wird gegründet
1952
Arbeitstagung zur Hochschulreform
1970
Aufnahme des Großteils der Pädagogischen Hochschulen
seit 1974
Aufnahme von Fach-, Kunst- und Musikhochschulen, sowie Kirchlichen und Philosophisch- Theologischen Hochschulen und Hochschulen der Bundeswehr
4.11.1990
die WRK nimmt 21 Hochschulen aus den neuen Bundesländern auf und es erfolgt die Umbenennung in Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Die derzeitige Präsidentin ist Prof. Dr. Margret Wintermantel